Alle Informationen zum Ablauf einer Promotion

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über den Promotionsprozess an unserer Fakultät. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Promotion und geben Ihnen hilfreiche Hinweise, welche Ansprechpartner*innen Sie bei Fragen unterstützen. Außerdem stellen wir Ihnen zentrale Formulare und Dokumente bereit, die Sie während Ihres Promotionsvorhabens benötigen.
Unser Ziel ist es, Ihnen eine verlässliche Orientierung zu bieten und den administrativen Ablauf so transparent wie möglich zu gestalten.
Promotionsordnung
https://www.zgs.uni-wuppertal.de/de/info-beratung/promovieren-an-der-buw/promotionsordnungen-promotionsausschuesse/
Promotionsausschuss
https://fk6.uni-wuppertal.de/de/fakultaet/gremien-beauftragte/promotionsausschuesse/
Dekanat
https://fk6.uni-wuppertal.de/de/fakultaet/dekanat/
Terminvereinbarung Elektrotechnisches Kolloquium & Verteidigung
https://www.lfeb.uni-wuppertal.de/de/personen/detail/grimber/
Studierendensekretariat
https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/bewerbung-und-einschreibung/
Die Phasen des Promotionsprozess
1. Orientierungs- und Einarbeitungsphase
In der ersten Phase geht es darum, sich in das Forschungsthema einzuarbeiten:
- Sie verschaffen sich einen Überblick über den aktuellen Stand der Forschung.
- Sie definieren und schärfen Ihre Forschungsfragen und Ziele.
- Häufig entwickeln Sie in dieser Zeit auch das methodische Vorgehen und den Arbeitsplan.
- Außerdem beginnt oft die Teilnahme an Weiterbildungen, Seminaren und gegebenenfalls Lehrveranstaltungen.
2. Forschungs- und Arbeitsphase
Dies ist die zentrale und längste Phase der Promotion:
- Sie führen Ihre Forschung durch: Experimente, empirische Studien, Modellierungen oder theoretische Arbeiten, je nach Fachgebiet.
- Parallel werten Sie die Ergebnisse aus und diskutieren sie im wissenschaftlichen Kontext.
- Sie präsentieren Zwischenergebnisse auf Konferenzen oder in Kolloquien und verfassen erste Publikationen.
- Auch der regelmäßige Austausch mit Betreuer*innen und anderen Forschenden gehört dazu.
3. Abschlussphase
In dieser Phase bereiten Sie den Abschluss Ihrer Promotion vor:
- Sie schreiben die Dissertation und finalisieren Ihre Ergebnisse.
- Außerdem stehen oft die letzten Publikationen und die Vorbereitung der Verteidigung (Disputation oder Rigorosum) an.
- Abschließend erfolgt die Einreichung und Verteidigung Ihrer Arbeit vor einem Promotionsausschuss.
Eröffnung des Promotionsverfahren
Die Eröffnung der Promotion wird schriftlich beim Vorsitzenden des Promotionsausschusses, z. Zt. Prof. Dr. rer. nat. Ullrich Pfeiffer (Sekretariat Martina Grabowski), beantragt. Dem Schreiben werden folgende Unterlagen beigefügt:
1. ein in deutscher Sprache abgefasster Lebenslauf, der insbesondere den Studienverlauf darlegt
2. das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (Abiturzeugnis) – beglaubigt
(Beglaubigungen der Zeugnisse können vom Dekanat vorgenommen werden)
3 das Zeugnis des Masterabschlusses oder der bestandenen Diplomprüfung - beglaubigt
4. die Einladung zum elektrotechnischen Kolloquiums Vortrag
(Terminvereinbarung fürs Kolloquium und Verteidigung bei Sekretariat Eva-Maria Grimberg, Vorlage zur Einladung ausfüllen und 14 Tage vor Kolloquium an Grimberg zurückschicken)
5. drei gebundene Dissertation (für jeden Gutachter eine, eine für die Akten),
eine elektronische Fassung der Dissertation
6. eine Erklärung, dass die eingereichte Arbeit selbständig verfasst ist
7. eine Erklärung, dass bei der Abfassung der Arbeit nur die in der Dissertation angegebenen Hilfsmittel benutzt und alle wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche gekennzeichnet sind
8. eine Erklärung, dass die Dissertation in der gegenwärtigen oder einer anderen Fassung nicht schon einem anderen Fachbereich einer wissenschaftlichen Hochschule vorgelegen hat.
Die Punkte 6-8 können auch in einem Schreiben zusammengefasst werden.
9. eine Bescheinigung, dass der Bewerber noch mindestens vor 3 Monaten immatrikuliert war bzw. zumindest in dem Semester in dem die Promotionsprüfung stattfindet immatrikuliert ist. (Einschreibefristen des Studierendensekretariats beachten. Einschreibung und Rückmeldung als Doktorand*in.)
10. eine Bescheinigung, dass der Bewerber im öffentlichen oder kirchlichen Dienst steht (z.B. Arbeitsvertrag der Uni)
ansonsten
11. ein polizeiliches Führungszeugnis bzw. die Quittung über die Beantragung. Das Führungszeugnis sollte dann direkt an die Adresse des Promotionsausschuss-Vorsitzenden geschickt werden. (Nicht bei Vorliegen eines aktuellen Arbeitsvertrages mit der BUW)
12. der Name des Hochschullehrers, der die Arbeit angeregt und betreut hat und ein Schreiben des Erstgutachters an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses mit einem Vorschlag des Korreferenten
13. ein Verzeichnis der bisher vom Bewerber veröffentlichten wiss. Schriften