Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik

Zugang zu den Master Studiengängen:

Die Bewerbung für die Master-Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen erfolgt in zwei parallelen Schritten:

  1. Anmeldung zur Immatrikulation (weitere Informationen hierzu finden Sie weiter unten auf dieser Seite) und
  2. Prüfung der Zugangsvoraussetzungen

1. Schritt: Zulassung (Prüfung der Zugangsvoraussetzungen)

Die nächste Bewerbungsrunde für die Zulassung zum Sommersemester 2025 beginnt voraussichtlich Anfang Dezember 2024.

Bitte bestimmen Sie für die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen durch den Prüfungsausschuss zunächst zu welcher der folgenden drei Bewerberkategorien sie gehören. Anschließend befolgen Sie das entsprechende To-Do.

Bitte richten Sie alle Fragen zum Zulassungsverfahren an Herrn Alexander Popp.

Bewerbungskategorie 1:

Sie haben den Bachelor-Studiengang „Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik“ an der Bergischen Universität Wuppertal absolviert.

To-Do 1: Bitte wenden Sie sich für eine Prüfung auf Zulassung direkt an das Prüfungsamt der Fakultät 6 (Frau Imbusch). Die weiteren Informationen auf dieser Homepage sind für Sie nicht relevant. Eine Bewerbung ist jederzeit möglich.

Bewerbungskategorie 2:

Sie haben einen Bachelor-Studiengang einer deutschen Universität oder Hochschule absolviert (z.B. Elektrotechnik an der BUW [abweichend von 1] oder Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik an der Hochschule Düsseldorf).

To-Do 2: Bitte füllen Sie das folgenden Bewerbungsformular vollständig und sorgfältig aus. Falls Sie sich für mehrere Studiengänge bewerben möchten, kreuzen Sie im Bewerbungsformular alle gewünschten Studiengänge an. Sie brauchen also unabhängig von der Zahl der gewünschten Studiengänge nur ein Bewerbungsformular einzureichen. Zusätzlich zum Bewerbungsformular reichen Sie bitte Ihr Bachelor-Zeugnis oder eine aktuelle Leistungsübersicht fristgerecht ein.

Eine Bewerbung ist für das Wintersemester vom 01. Juni bis 31. August, sowie für das Sommersemester vom 01. Dezember bis zum 28. Februar, möglich. Bewerbungen, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt und gelöscht. Das ausgefüllte Bewerbungsformular, sowie Ihr Zeugnis/Leistungsübersicht schicken Sie bitte an folgende E-Mail Adresse: fk6wimsc[at]uni-wuppertal.de

Bewerbungskategorie 3:

Sie haben abweichend von 1. und 2. einen Bachelor-Studiengang an einer ausländischen Universität oder Hochschule absolviert.

To-Do 3: Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular vollständig und sorgfältig aus und reichen Sie es zusammen mit Ihrem Bachelor-Zeugnis oder einer Leistungsübersicht fristgerecht ein.

Eine Bewerbung für das Wintersemester vom 01. Juni bis 31. August, sowie für das Sommersemester vom 01. Dezember bis zum 28. Februar, möglich. Bewerbungen, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt und gelöscht. Das ausgefüllte Bewerbungsformular, sowie Ihr Zeugnis/Leistungsübersicht schicken Sie bitte an folgende E-Mail Adresse: fk6wimsc[at]uni-wuppertal.de

Sie müssen zusätzlich das Prüfungsverfahren des Internationalen Studierendensekretariats durchlaufen. Hierfür können andere Fristen gelten.

2. Schritt: Einschreibung (Anmeldung zur Immatrikulation)

  • Studieninteressierte mit einem Bachelor-Abschluss (oder vergleichbar) einer nicht-deutschen Hochschule bewerben sich zunächst über

    Bergische Universität Wuppertal
    uni-assist e.V.
    11507 Berlin
    GERMANY
    Internetpräsenz: www.uni-assist.de

    Bewerbungsfrist:
    - für das Wintersemester bis zum 15. Juli
    - für das Sommersemester bis zum 15. Januar

    Von uni-assist werden die Anträge geprüft und das Ergebnis dem Internationalen Studierendensekretariat der Bergischen Universität mitgeteilt. Das Internationales Studierendensekretariat leitet die Unterlagen zur Prüfung an den zuständigen Prüfungsausschuss weiter, der ein Zulassungsverfahren nach Pkt. 1. durchführt. Die Immatrikulation erfolgt durch das Internationale Studierendensekretariat.
     
  • Internationale/r Studierende/r mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung, die bereits erfolgreich ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, bewerben sich nach erfolgter Zulassung des Prüfungsausschusses mit dem vollständigen Antrag auf Zulassung, d.h. auch mit der entsprechenden Bescheinigung des Prüfungsausschusses, im Internationalen Studierendensekretariat.
    Bei Fragen zu den obigen Verfahren wenden Sie sich bitte an:

    Internationales Studierendensekretariat
    Hauptcampus Grifflenberg, Gebäude U, Ebene 11
    intsek{at}uni-wuppertal.de
    Internetpräsenz
  • Bewerber/innen, die bereits an der Bergischen Universität Wuppertal eingeschrieben sind:
    Eine Anmeldung zur Immatrikulation beim Studierendensekretariat bzw. Internationalen Studierendensekretariat ist nicht erforderlich. Sobald Ihnen der Bescheid über das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen des Prüfungsausschusses vorliegt, reichen Sie diesen zusammen mit dem Zeugnis über Ihren bisherigen Studienabschluss bitte persönlich zur Umschreibung im Studierendensekretariat bzw. Internationales Studierendensekretariat ein.
     
  • Alle anderen Studieninteressierten
    registrieren sich über die Anmeldung zur Immatrikulation beim Studierendensekretariat der Bergischen Universität. Das Portal für die Anmeldung zur Immatrikulation steht für
    • ein Wintersemester bis zum 15. Oktober,
    • ein Sommersemester bis zum 15. April zur Verfügung

Bitte beachten Sie die voneinander abweichenden Einreichungsfristen und -adressen der beiden obigen Schritte!

Ohne Zulassung ist eine Einschreibung nicht möglich!

Beschränkte Wiederholbarkeit von Auflagenfächern

Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, dass die Wiederholbarkeit von Prüfungen aus den Auflagen, die in den Aufnahmeprotokollen festgelegt wurden, beschränkt ist.

Diesbezüglich gelten die Regelungen der jeweiligen Lehrveranstaltungen aus der Prüfungsordnung des Bachelorstudienganges.
Dies bedeutet, dass einige Prüfungen nur beschränkt wiederholbar sind (entsprechend der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik).

Diese Regelung gilt ab dem Prüfungszeitraum Juli 2010.

Bisherige Prüfungsversuche werden bezüglich der „beschränkten Wiederholbarkeit“ nicht berücksichtigt.


Weitere Infos über #fk6_buw: