WICHTIG! Mentorenprogramm beachten.
Zum letzten Prüfungsanmeldezeitraum wurde erstmalig die Vorlage des o.g. Teilnahmescheins elektronisch überprüft.
Der Zeitpunkt der spätesten Vorlage des "Mentorenscheins" ist in der Prüfungsordnung vorgeschrieben. Bitte bemühen Sie sich selbstständig und fristgerecht um die Erlangung des Teilnahmescheins, da sie sonst nicht zu Prüfungen zugelassen werden können, die diesen Teilnahmeschein voraussetzen.
Eine Ausnahme dieser Regelung wird es nicht geben.
Ihr Prüfungsamt